Am 14. November 2024 luden das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI und der Verband der Schweizerischen Holzverpackungs- und Palettenindustrie VHPI zu einem Webinar über die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ein. Die Veranstaltung beleuchtete die Anforderungen und Auswirkungen der Verordnung, die am 13. November 2023 vom EU-Parlament beschlossen wurde. Andreas Zopfi, Geschäftsführer von SVI und VHPI, begrüsste 21 Teilnehmende, während Tobias Stäuble, Projektmanager bei Global Traceability Solutions (GTS), durch das komplexe Thema führte.
Die EUDR ersetzt die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und verfolgt das Ziel, den weltweiten Waldverlust einzudämmen. Künftig müssen relevante Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei (Artikel 3a), legal erzeugt (Artikel 3b) und durch eine Sorgfaltserklärung (Artikel 3c) nachweisbar sein. Neu ist, dass selbst Produkte, die im Herkunftsland legal sind, in der EU als illegal gelten können, wenn die Anforderungen der EUDR nicht erfüllt werden. Die Verordnung stellt die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, da die gesamte Lieferkette einer Risikobewertung unterzogen werden muss.
Ein zentraler Punkt ist die Rückverfolgbarkeit. Unternehmen müssen nachweisen, was vor dem Referenzjahr 2020 auf der genutzten Fläche angebaut wurde und ob seitdem eine Degradierung stattgefunden hat. Die Ermittlung des Referenzzustands wird durch lückenhafte und widersprüchliche Datensätze in bestimmten Ländern erschwert. Auch Abweichungen zwischen EU-Definitionen und den Landnutzungsbezeichnungen der Herkunftsländer stellen ein Problem dar. Die Risikobewertung muss zudem zukünftige Waldschädigungen berücksichtigen, was sowohl rechtlich als auch technisch unklar ist.
Die Sorgfaltserklärung ist ein Kernstück der EUDR. Sie muss über die EU-Plattform Traces erstellt werden und enthält GPS-Daten, Mengenangaben und eine Einordnung des Herkunftslandes in Risikogruppen: «low risk», «high risk» und neu «no risk». Für die Schweiz, die voraussichtlich zur «no-risk»-Gruppe zählen könnte, wären Erleichterungen möglich, wobei die genauen Regelungen noch nicht feststehen.
Die Verpackungsindustrie ist dann betroffen, wenn Verpackungen unter relevante Zolltarifnummern fallen (Annex I EUDR) oder aus Rohstoffen hergestellt werden, die von der EUDR erfasst sind. Recyclingmaterialien und Bambus sind ausgenommen, ebenso Verpackungen, die noch nicht genutzt wurden, sowie benutzte Leerpaletten (vgl. FAQ V3, 2.6, 2.7).
Für Schweizer Unternehmen als Nicht-EUAkteure gelten besondere Regelungen. Wenn sie selbst Zollanmeldungen vornehmen, müssen sie eigene Sorgfaltserklärungen abgeben. Stammt das Material aus der EU, kann auf eine vorherige Erklärung verwiesen werden. Für Material aus «no-risk»-Ländern sind Vereinfachungen vorgesehen, Details dazu sind jedoch noch offen.
Tobias Stäuble stellte das GTS-Tool «Radix Tree» vor, das Unternehmen bei der Einhaltung der EUDR-Anforderungen unterstützt. Das Tool bietet eine digitale Plattform, um Daten zu erfassen, Risiken zu bewerten und die geforderten Nachweise zu erstellen. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, Fragen zu stellen. Dabei wurde auch die kürzlich beschlossene Verschiebung der Verordnung um ein Jahr thematisiert, was Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung gibt.
Andreas Zopfi kündigte abschliessend an, dass SVI und VHPI bei entsprechendem Interesse ein weiteres Webinar anbieten werden, um vertiefende Fragen zu klären und die Umsetzung der Verordnung weiter zu begleiten.